Stadt aktualisiert Lärmaktionsplan

Die zweite Fortschreibung beinhaltet eine aktuelle Lärmkartierung, die aufzeigt, wo im Stadtgebiet Schwerpunkte der Lärmbelastung für die Bürger bestehen.

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Archivfoto | Foto: Sina Rühland

Braunschweig. Die Stadt Braunschweig hat ihren Lärmaktionsplan aktualisiert, der erstmals 2013 erstellt wurde. Darüber informierte die Stadtverwaltung am heutigen Mittwoch in einer Pressemitteilung.


Die zweite Fortschreibung beinhaltet eine aktuelle Lärmkartierung, die aufzeigt, wo im Stadtgebiet Schwerpunkte der Lärmbelastung für die Bürgerinnen und Bürger bestehen. Auf dieser Grundlage wurde unter Beteiligung der Öffentlichkeit der Lärmaktionsplan fortgeschrieben. Der Verwaltungsausschuss entscheidet in seiner Sitzung am 6. Juni über die Fortschreibung.

Strategien zur Lärmreduzierung


Die Hauptaufgabe der Lärmaktionsplanung ist die Bewertung der Lärmsituation und die Formulierung von Konzepten und Strategien zur Lärmreduzierung. Das Maßnahmenprogramm des nun aktualisierten Lärmaktionsplanes beinhaltet einen 21-Punkte-Plan, der die Aktivitäten der Stadt und anderer Baulastträger auf Basis der Ergebnisse der Lärmkartierung ableitet. Die ausgewählten Maßnahmen setzen insbesondere an der Hauptlärmquelle Straßenverkehr an und in Bereichen, in denen viele Menschen lärmbetroffen sind.

Zu den bereits geplanten Maßnahmen gehören Veränderungen im Straßenraum, z.B. die Deckschichterneuerung in den Lärmschwerpunkten. Weitere Möglichkeiten, z.B. eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h an ausgewählten Streckenabschnitten sowie mehr lärmmindernde Fahrbahnbeläge werden geprüft.

Lärmaktionsplan online einsehbar


Der Lärmaktionsplan enthält zudem weiterhin gültige Aussagen aus dem Lärmaktionsplan von 2013 zu den "ruhigen Gebieten" in Braunschweig. Diese innerstädtischen Grün- und Erholungsflächen, zusammenhängende Naturräume und Erholungsachsen sollen vor zunehmender Verlärmung geschützt werden.

Für weitere Informationen steht der vollständige Lärmaktionsplan in der Beschlussvorlage 24-23659 zur Verfügung.


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