Weiter warten auf das neue B58

Im Rahmen der Ratssitzung am gestrigen Dienstag hatte Die FRAKTION. BS nach dem Neubau des beliebten Jugendzentrums gefragt.

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Archivbild | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Der schlechte bauliche Zustand des Jugendzentrums und überregional relevanten Veranstaltungsortes B58 ist bald seit zehn Jahren Thema in der Stadt. 2021 entschied sich die Politik für einen Neubau am gleichen Standort. Doch seitdem wartet man vergeblich auf einen Baustart. Auch eine Anfrage der Gruppe Die FRAKTION. BS im Rahmen der Ratssitzung am gestrigen Dienstag brachte kaum Neues zu Tage.



Anlass der Anfrage war eine Petition des Vereins zur Förderung von Jugendkultur und Musik im B58 mit der Forderung „Erhalt und Neubau des Jugendkulturzentrums B58 jetzt!”. Die FRAKTION. BS wollte daher von der Verwaltung wissen, was diese tue, um den Baubeginn zu beschleunigen, ob man die Verzögerung angesichts der Verhältnisse im B58 für vertretbar halte und ob geplant sei, den Verein zur Förderung von Jugendkultur und Musik im B58 stärker in die Planung mit einzubeziehen.

Verschiedene Planungsphasen


Zum Stand gibt es offenbar nicht viel Neues seit einer ähnlichen Anfrage der SPD im Stadbezirksrat Nordstadt-Schunteraue vom Oktober letzten Jahres zu berichten. Dem Baubeginn seien verschiedene Planungsphasen vorausgesetzt: Zuerst sei die für die Vergabe der notwendigen Planungsleistungen erforderliche vergaberechtliche Betreuung durch ein externes Fachbüro auszuschreiben, heißt es seitens der Stadt.

In einem nächsten Schritt erfolge ein europaweites Vergabeverfahren, das mit der Bindung der notwendigen Planer endet. Anschließend erfolge durch das gebundene Planungsteam der Vorentwurf und Entwurf. Dieser werde dem Ausschuss für Planung und Hochbau zum Kostenfeststellungsbeschluss vorgelegt. Auf dieser Basis erfolge dann die weitere Ausarbeitung der Planung, als Grundlage von Ausschreibung und Beauftragung vor Baubeginn. Da die Verwaltung zurzeit ganz am Anfang dieses Prozesses stehe, könne weder über Termine noch über Kosten eine belastbare Aussage getroffen werden. Somit könne zum jetzigen Zeitpunkt auch noch keine Beschleunigung des Baubeginns erwirkt werden.

"Keine Verzögerung erkannt"


Im aktuellen Haushaltsplan stehe eine Planungsrate von 500.000 Euro bereit. Die derzeit erforderlichen Planungsschritte seien wie oben beschrieben. Insofern könne hier keine Verzögerung erkannt werden. Bereits im Oktober hatte die Verwaltung erläutert, dass der festgelegte Projektstart 2023/2024 bedeute, dass in diesem Zeitraum im ersten Schritt die Vergabe der Architekten und Ingenieurleistungen für das Projekt gestartet werden können, nicht aber, dass die Bagger rollen.

Hinsichtlich des schlechten Zustandes des Gebäudes heißt es, dass wo notwendig, kleinere Mängel durch die Instandhaltung kurzfristig abgestellt würden. Auch bei der Einbindung des oben genannten Vereins sieht die Verwaltung offenbar kein Problem. "Der Verein zur Förderung von Jugendkultur und Musik im B58 war in den Beteiligungsaktionen eingebunden. Auch in den zukünftigen Planungsschritten werden, wie bei städtischen Bauprojekten üblich, die Nutzenden eingebunden", heißt es in der Antwort.


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