Kinderporno-Prozess: Grund war "Sammelleidenschaft"


49-Jähriger stand wegen des Besitzes von Kinderporno-Bildern und -Videos vor Gericht. Foto: Frederick Becker
49-Jähriger stand wegen des Besitzes von Kinderporno-Bildern und -Videos vor Gericht. Foto: Frederick Becker | Foto: Frederick Becker

Peine. Im Frühjahr 2016 wurden auf dem PC eines 49-jährigen Peiners Tausende kinderpornografische Bilder und Videos sichergestellt. Bei der Verhandlung am Amtsgericht gab es für den Angeklagten nun eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten auf drei Jahre und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit, wie die Peiner Allgemeine Zeitung (PAZ) berichtete.


Die Bewährungsstrafe wurde dadurch begründet, dass der Angeklagte keinerlei Reue zeigte, auch wenn er geständig war. Seine Angaben zu dem Besitz des kinderpornografischen Materials waren sehr schwammig. So habe er zum einen aus Sammelleidenschaft gehandelt, zum anderen sei es ihm lange Zeit nicht gut gegangen, da er arbeitslos gewesen sei. Bilder und Videos seien kostenlos gewesen und er sei interessiert daran gewesen, was Menschen sich gegenseitig zufügen würden. Seine sexuelle Orientierung habe mit dem Material nichts zu tun. Handel habe er mit den Bildern und Videos auch nicht betrieben.


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