CDU und FDP lehnen Schulgeldfreiheit in der Altenpflege ab




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Die Koalitionsvertreter im Sozialausschuss des Niedersächsischen Landtages haben bei der gestrigen Sitzung einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur nachhaltigen Sicherung der schulgeldfreien Altenpflegeausbildung abgelehnt. Das kommentiert der stellvertretende Vorsitzende und sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Uwe Schwarz:


„CDU und FDP im Landtag haben heute abgelehnt, die Schulgeldfreiheit bei der Altenpflegeausbildung gesetzlich abzusichern. Damit ist klar, Schwarz-Gelb will die vor kurzem von Ministerpräsident McAllister verkündete Schulgeldfreiheit nicht über den Wahltermin im Januar 2013 hinaus garantieren. Es bleibt bei einem billigen Showeffekt. Auf der Strecke bleibt die Wertschätzung für die schon jetzt in der Altenpflege beschäftigten Frauen und Männer.

Sozialministerin Özkan hatte sich vor wenigen Wochen die alte Erkenntnis zu eigen gemacht, dass Schulgeld in Niedersachsen das größte Hemmnis für junge Frauen und Männer sei, einen Altenpflegeberuf anzustreben. Die logische Konsequenz daraus, die Schulgeldfreiheit gesetzlich abzusichern, wollen CDU und FDP hingegen nicht ziehen. Sie nehmen den dramatischen Fachkräftemangel in der Altenpflege immer noch nicht wahr.

Stattdessen ziehen die schwarz-gelben Wahlkämpfer mit Falschaussagen durch die Lande. So ist die von Ministerpräsident McAllister mehrfach gemachte Behauptung, Niedersachsen sei das einzige Land mit Schulgeldfreiheit für Altenpflegeberufe, nachweislich falsch. In sechs weiteren Bundesländern müssen Altenpflegeschülerinnen und -schüler für ihre Ausbildung nichts bezahlen. Vorbildlich dabei ist Hessen, das die Schulgeldfreiheit in seinem Altenpflegegesetz festschreibt. In Niedersachsen sind die Altenpflegeschülerinnen und -schüler hingegen den Launen der Landesregierung unterworfen. Schulgeldfreiheit nach Kassenlage.

Besonders peinlich war, dass CDU und FDP den SPD-Antrag auf gesetzliche Verankerung der Schulgeldfreiheit mit der Behauptung abgelehnt haben, er sei vermutlich verfassungswidrig. Einer Prüfung dieser These durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages wollten sie dann aber auch nicht zustimmen. Eine desolate Vorstellung!“


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