Rauchmelder: Kleiner Aufwand, große Wirkung

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| Foto: Anke Donner



Wolfenbüttel. Jährlich sterben in Deutschland rund 400 Menschen in Folge von Bränden. Die meisten werden in ihren eignen vier Wänden im Schlaf vom Feuer überrascht.  Ein kleines Gerät, an die Decke montiert, kann Leben retten. Und deshalb ist in vielen Bundesländern der Einbau von Rauchmeldern inzwischen Pflicht. Auch bei uns in Niedersachsen.

Nicht nur vom Feuer geht die Gefahr aus, sondern vor allem von dem giftigen Rauch. Nur wenige Atemzüge reichen aus, um an einer  Rauchgasvergiftung zu sterben. Besonders im Schlaf ist die Gefahr groß. Unbemerkt breitet sich der Rauch aus und betäubt die Opfer, die dann daran ersticken.

Rauchmelder retten Leben


Die Anbringung eines Rauchmelders in den heimischen vier Wänden kann über Leben und Tod entscheiden. Rechtzeitig ausgelöst verschafft er den Bewohnern einen lebenswichtigen Vorsprung.

„Es ist eigentlich egal, ob man einen günstigen Rauchmelder aus dem Baumarkt, oder einen teuren aus dem Fachhandel kauft. Immerhin ist ein Schutz da. Wenn auf dem Gerät die Zeichen CE, GS oder VDS stehen,  kann man es mit ruhigem Gewissen kaufen. Ab fünf Euro aufwärts bekommt man die schon im Baumarkt oder Discounter. Die kann man ohne Einschränkung kaufen“, erklärt Carsten Franke von der Wolfenbütteler Feuerwehr.

Welcher Rauchmelder soll wohin?


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Carsten Franke zeigt zwei Rauchmelder-Modelle. Foto: Anke Donner)



Inzwischen gibt es Rauchmelder, die untereinander vernetzt sind. Sollte ein Melder Alarm auslösen, lösen alle im Haus installierten Geräte auch aus. „Das macht vor allem in mehrstöckigen Häusern Sinn. So bekommt man auch im Keller mit, wenn in der oberen Etage Alarm ausgelöst wird. Die kosten allerdings auch etwas mehr“, erklärt Carsten Franke.

Für Küche und Bad gibt es spezielle Hitzemelder. Diese reagieren nicht auf Rauchbildung, sondern auf Hitze. Sie lösen minimal später aus als ein Rauchmelder, sind aber dennoch sinnvoll und beugen Fehlalarmierungen vor.

Optimal wäre ein Rauchmelder in jedem Raum einer Wohnung oder eines Hauses. So hat man den maximalen Schutz. „Man sollte aber wenigstens in den Schlaf-und Kinderzimmern, sowie auf dem Flur einen Rauchmelder installieren. Heute gibt es schon Melder, die sich ganz einfach anbringen lassen. Zum Beispiel mit einem Magneten“, so der Feuerwehrmann.

Fehlalarmierungen lassen sich nicht vermeiden


Da die Geräte äußerst empfindlich sind, kann es immer wieder zu Fehlalarmierungen kommen. „Das ist zwar nicht schön, aber besser ein Mal zu viel, als ein Mal zu wenig ausrücken. Oft unterstützt uns auch die Polizei und fährt zur Lageerkundung voraus“, erklärt Franke.

Was aber viel schlimmer ist, ist die Tatsache, dass Nachbarn oft nicht auf das Signal eines Rauchmelders reagieren und es einfach abtun. „Das ist das Schlimmste, was man machen kann. Es kann sich immer um einen berechtigten Alarm handeln und es ist grundsätzlich immer gut, wenn jemand nach dem rechten sieht."

„Wir hatten erst kürzlich im Buchenweg solch einen Fall. Der Rauchmelder piepte, aber Nachbarn haben nicht reagiert. Erst zwei Jungs, die das Signal auf der Straße hörten, haben die Feuerwehr alarmiert. Es handelte sich damals um einen Küchenbrand. Die beiden Jungs haben goldrichtig gehandelt. Sie haben das Signal erkannt, haben an der Tür geklingelt und als niemand öffnete, haben sie die Feuerwehr gerufen“, freut sich Carsten Franke.

Generell gehen Kinder und Jugendliche mit dem Thema besser und sensibler um, als Erwachsene. Sie lernen oft in der Schule den richtigen Umgang mit Rauchmeldern und Feueralarmierungen.

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Schon ein Rauchmelder für 5 Euro kann seinen Zweck erfüllen. Foto: Anke Donner


Rauchmelderpflicht in Niedersachsen


In Niedersachsen gilt  seit dem 1. November 2010 die Einbaupflicht für Neu- und Umbauten, die nach dem  1. November 2010 entstanden sind. Für bestehende Wohnungen gilt: Bis zum 31. Dezember 2015 muss auch hier nachgerüstet werden. Für den Einbau ist der Eigentümer der Immobilie verantwortlich und muss in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren den Melder anbringen lassen.

Für die Betriebsbereitschaft müssen bei gemieteten Wohnungen und Häusern die Mieter und Pächter sorgen. Dabei sollte darauf geachtet werden, ob die Batterie und der Alarmgeber noch funktionieren, die Öffnungen am Rauchmelder frei von Staub und ob die Batterien voll sind.


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