Hinweis vor den Sommerferien: Auch Babys brauchen einen Pass

Das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Sickte erinnert an die seit diesem Jahr geltende neue Regelung. Eine rechtzeitige Beantragung sollte berücksichtigt werden.

Der Kinderreisepass wird nicht mehr ausgestellt.
Der Kinderreisepass wird nicht mehr ausgestellt. | Foto: regionalHeute.de

Sickte. Die Sommerferien stehen vor der Tür und somit auch die Reisezeit. Das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Sickte bittet in einer Pressemitteilung alle reiselustigen Bürgerinnen und Bürger um zeitnahe Überprüfung der Ausweisdokumente aller Reisenden auf Gültigkeit und möchte nochmal auf die Neuregelung zum Kinderreisepass hinweisen.



Der Kinderreisepass (für Kinder unter 12 Jahren) wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Vor diesem Datum ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig. Ist der Kinderreisepass abgelaufen, ist für Säuglinge und Kleinkinder ein Personalausweis oder ein Reisepass zu beantragen. Bei Antragstellung muss das minderjährige Kind persönlich mit vor Ort sein. Gültigkeitsdauer 6 Jahre.

Ungültig vor Ablauf der Zeit


Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb der aufgedruckten Gültigkeitsdauer stark verändern kann. Eine Identifizierung ist somit nicht mehr möglich. Das Dokument ist damit vor Ablauf des ursprünglichen Ablaufdatums ungültig.

Längere Lieferzeiten


Da es erfahrungsgemäß vor den Ferien zu längeren Lieferzeiten kommen kann, bittet die Samtgemeinde um rechtzeitige Beantragung. Für weitere Rückfragen steht das Einwohnermeldeamt unter der Telefonnummer 05305 209923 zur Verfügung.


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