Wolfenbütteler Busunternehmer: Langer Streit um den guten Ruf


Es war zu zahlreichen Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeitregeln der Fahrer gekommen. Symbolfoto: pixabay
Es war zu zahlreichen Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeitregeln der Fahrer gekommen. Symbolfoto: pixabay | Foto: pixabay

Wolfenbüttel/Braunschweig. Sein Unternehmen in Wolfenbüttel hat eine lange Familientradition und erfreut sich großer Beliebtheit bei den Kunden der Region. Doch als Unternehmer und Geschäftsführer Wilhelm S. im Jahr 2013 in die boomende Fernbus-Sparte einsteigen wollte, ging wohl so einiges gründlich schief.


von Klaus Knodt

„Ich musste neues Personal einstellen. Dabei waren wohl auch einige Mitarbeiter, die den Geist des Unternehmens noch nicht so verinnerlicht hatten“, erinnerte sich der weißhaarige Geschäftsmann, korrekt im schwarzen Business-Anzug,am heutigen Mittwoch vor der 6. Kammer des Braunschweiger Verwaltungsgerichts. Dort saß er als Kläger mit zwei Anwältinnen und gleich vier Verfahren: Sowohl vom Gewerbeaufsichtsamt als auch der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) verlangte er, dass sie Anordnungen gegen sein Unternehmen zurücknehmen sollen.

In einem Jahr über 1.300 Verstöße festgestellt


Denn die Behörden hatten in der Anfangszeit seines Fernbusgeschäfts ständige und gravierende Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeitregeln der Fahrerbeziehungsweise nicht korrekt geführte Fahrtprotokolle bemängelt. Richter Dr. Baumgarten listete auf: Es handelte sich um 1.302 Verstöße im Jahr 2014, im darauf folgenden immer noch um rund 180. Daraufhin hatten die Behördendrei Bußgelder zu 15.000 festgesetzt, die später vom Amtsgericht aufdreimal 3.000 Euro verringert wurden.

Als Verkehrsleiter „unzuverlässig“


Was den Wolfenbütteler Geschäftsmann aber am meisten ärgerte: Als seinerzeitigen betriebsverantwortlichen Verkehrsleiter erklärten ihn die Behörden für „unzuverlässig“ und erwirkten, dass er die Aufgabe abgeben musste. S.: „Ich kann den Makel der Unzuverlässigkeit nicht im Raum stehen lassen, gerade auch vor den Kunden und Mitarbeitern.“ Doch Richter Dr. Baumgarten ließ im Verfahren durchblicken: „Es gab ja nun tatsächlich eine Reihe von Verstößen gegen gesetzliche Regelungen. Und da war es verdammt noch mal Ihre Pflicht zu unterbinden, dass es zu solchen Verstößen kommt.“ Lenkzeiten seien schließlich essentielle Regelungen, die der Sicherheit der Passagiere und übrigen Verkehrsteilnehmer dienten. Und auch Fahrteinträge hätten ihren Sinn, damit die Einhaltung von Ruhezeiten und vorgeschriebenen Pausen überwacht werden kann. Das sah der Wolfenbütteler Busunternehmer dann auch ein.

Nach drei Stunden Vergleich geschlossen


„Wir erwarten nicht, dass in einem großen Betrieb kleinere Verstöße gegen Vorschriften ganz ausbleiben. Aber einen signifikanten Rückgang wollen wir schon sehen“, argumentierten die Vertreter der LNVG. Nach fast drei Stunden Verhandlung sah der Busunternehmer seine Fehler ein, zog drei der Klagen zurück und einigte sich mit den Behörden in der Frage der „Zuverlässigkeit“ auf einen Vergleich: Nach Prüfung bis zum 1. Juni 2020 wird die Behörde entscheiden, ob sie die Einstufung „unzuverlässig“ zurücknimmt und so den guten Ruf des Geschäftsmanns wieder herstellt. Die Kosten des Verfahrens übernimmt der Busunternehmer. Im Übrigen erklärte der Vertreter der LNVG, dass „hinsichtlich des Unternehmens als solches“ keine Bedenken in punkto Zuverlässigkeit bestünden.


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