Die eigene Tochter vergewaltigt - Prozess muss neu verhandelt werden

Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil wegen Verfahrensfehler aufgehoben.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Hildesheim. Ein heute 46-Jähriger wurde im März 2018 durch das Landgerichts Hildesheim wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer Schutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Aufgrund von Verfahrensfehlern hatte der Bundesgerichtshof das Urteil im Oktober 2018 aufgehoben. Am morgigen Dienstag beginnt der Prozess von Neuem. Das teilt das Landgericht Hildesheim in einer Pressemitteilung mit.


Der Angeklagte soll im Jahr 2014 im Landkreis Gifhorn seine damals etwa 16 Jahre alte Tochter gegen ihren Willen mehrfach sexuell Missbraucht und vergewaltigt haben.

Der Bundesgerichtshof hatte das ursprüngliche Urteil auf Revision des Angeklagten aufgehoben. Es wurde ein Verstoß gegen Verfahrensvorschriften festgestellt. Nun beginnt der Prozess von vorne. Fortsetzungstermine sind für den 13., 18. und 20. August sowie 7. September angesetzt.


mehr News aus Gifhorn


Themen zu diesem Artikel


Justiz