Schnaps und Glas - Diese Verbote gelten am Vatertag

Man setze auf ein Konzept, dass sich seit Jahren bewährt habe.

Symbolbild. (erstellt mit Adobe Firefly)
Symbolbild. (erstellt mit Adobe Firefly) | Foto: regionalHeute.de

Gifhorn. Auf den Gifhorner Schlosswiesen werden an Christi Himmelfahrt, dem sogenannten "Vatertag" wieder viele Besucherinnen und Besucher erwartet. Damit alle friedlich und entspannt feiern können, setzen die jeweiligen Verantwortlichen bei der Stadt- und Kreisverwaltung, der Polizeiinspektion Gifhorn sowie dem Aller-Ohre-Verband auf ein seit Jahren bewährtes Konzept. Das berichten Polizei und Stadt Gifhorn in einer gemeinsamen Pressemeldung.



Für den Bereich der Schlosswiesen gilt wie in den Vorjahren ein absolutes Glasflaschenverbot. Ebenso sind der Konsum und das Mitführen von branntweinhaltigen Getränken auf der gesamten Fläche untersagt. Das Verbot gilt vom 9. Mai, 0 Uhr bis zum 10. Mai, 7 Uhr.

Zutritt verweigert


Personen, die trotz des Verbots Glasflaschen oder branntweinhaltige Getränke zu den Schlosswiesen mitbringen, werden aufgefordert, diese vor Ort in den bereitstehenden Containern zu entsorgen. Andernfalls erhalten sie keinen Zutritt zum Veranstaltungsgelände. Bei Verstößen gegen die Verbote wollen die Polizeiinspektion Gifhorn und der Ordnungsdienst, die verstärkt vor Ort sein werden, auch in diesem Jahr konsequent einschreiten.


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