Westerholz: Polizei bestätigt Gerücht nach bewaffnetem Mann

Nach der Entstehung vieler Gerüchte und der Warnung der Polizei vor Fake News, bestätigt diese nun, dass der Auslöser des Einsatzes in Westerholz am gestrigen Freitag ein möglicherweise bewaffneter Mann gewesen ist. Tatsächlich wurden nach Verhaftung des Mannes zwei Gewehre bei ihm gefunden.

Die Polizisten waren mit Maschinengewehren bewaffnet.
Die Polizisten waren mit Maschinengewehren bewaffnet. | Foto: aktuell24(KR)

Westerholz. Die Straßensperrungen rund um den Ort aufgrund einer "unklaren Gefahrenlage" sorgten für Verwirrung am gestrigen Freitagnachmittag und -abend. Um zirka 23.30 Uhr wurden die Sperrungen aufgehoben, aber laut der Polizei Gifhorn, dauerte der Einsatz weiterhin an. Gerüchten zufolge versuchte die Polizei, einen bewaffneten Mann zu stellen. Mittlerweile ist der Einsatz beendet und die Polizei bestätigt das Gerücht, dass es sich um einen bewaffneten Mann handelte, der mit seiner Familie in einen Streit geraten war. Eine Gefährdung unbeteiligter Personen habe es nicht gegeben.


Am gestrigen Freitagnachmittag wurden der Polizei Gifhorn Streitigkeiten in einer Familie in Westerholz gemeldet. Hinweise aus der Familie führten zu der Annahme, dass der 56-jährige Verursacher eventuell im Besitz eines Gewehres sei. Aus diesem Grund wurde zunächst das Grundstück durch Einsatzkräfte der Polizei umstellt, um eine mögliche Gefährdung unbeteiligter Personen zu verhindern.

Zwei Gewehre gefunden


In den frühen Morgenstunden des heutigen Samstags erfolgte dann der Zugriff auf die männliche Person, die daraufhin in polizeilichen Gewahrsam genommen wurde. Eine anschließende richterlich angeordnete Durchsuchung des Wohnhauses führte zum Auffinden zweier Gewehre, deren waffenrechtliche Begutachtung noch aussteht. Eine Gefährdung unbeteiligter Personen war zu keinem Zeitpunkt gegeben. Im Einsatz befanden sich neben sieben Funkstreifenwagen der Polizei Gifhorn lediglich ein Rettungswagen und der Notarzt.

Für unbeteiligte Personen soll es zu keiner Zeit eine Gefährdung gegeben haben.
Für unbeteiligte Personen soll es zu keiner Zeit eine Gefährdung gegeben haben. Foto: aktuell24(KR)



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