Landkreis senkt Abfallgebühren


Der Landkreis Goslar will ab dem 1. Januar 2017 die Abfallgebühren zum teil senken. Symbolfoto: Anke Donner
Der Landkreis Goslar will ab dem 1. Januar 2017 die Abfallgebühren zum teil senken. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Goslar. Am 31. Oktober wurde im Kreistag über die Beschlussvorlage zur Änderung des Preisverzeichnisses des Landkreises Goslar für Leistungen der KreisWirtschaftsBetriebe Goslar abgestimmt. Die Mitglieder waren einstimmig für die Vorlage.


Das Gremium war sich einig, dass das bisher geltende und bewährte Gebührenmodell grundsätzlich beibehalten werden sollte. Insbesondere soll an der Kombination von behälterbezogener Grundgebühr nebst Mindestleerungen und Zusatzgebühr festgehalten werden, heißt es in der Verwaltungsvorlage. Daneben sollen Gebühren für die Bioabfallentsorgung, die Sperrmüllentsorgung, für Sonderleistungen und die Selbstanlieferung von Abfällen erhoben werden. Es sei jedoch beabsichtigt, die überwiegende Zahl der Abfallgebührensätze entweder zu senken oder unverändert zu lassen. Lediglich im Bereich der Bioabfallentsorgung (Biotonne), bei der Gestellung von Großcontainern, bei den Sperrmüllsonderleistungen und bei einzelnen Personal- und Fahrzeugstundensätzen seien Gebührenerhöhungen erforderlich.Die Gebührensenkungen seien insbesondere eine Folge des günstigen Ergebnisses aus der europaweiten Ausschreibung der Restabfallbehandlung, das ab dem 01.06.2015 zum Tragen
gekommen ist und in Teilbereichen immer noch gebührenmindert nachwirkt. Die Änderung der Gebührenordnung soll ab dem 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Neue Preise


Somit ergeben sich für die Nutzung folgender Abfallbehälter für jede Behälterlieferung folgende Preise:
Ein Behälter mit einem Kubikmeter Füllraum kostet in Zone I (Goslar (außer Hahnenklee), Bad Harzburg, Langelsheim, Gemeinde Liebenburg) 34,07 Euro (-0,16 Euro, -0,48%) in Zone II (Seesen, Clausthal-Zellerfeld, Gemeinde Lutter, Hahnenklee) 48,67 Euro (-0,22 Euro, -0,46%) und in Zone III (Braunlage) 73 Euro (-0,34 Euro, -0,47%).

Wird bei einem Auslieferungsvorgang mehr als ein Behälter ausgeliefert, beträgt der Preis für jeden weiteren Behälter 24,95 Euro bis maximal 5 Behälter (-0,10 Euro, -0,38%).

Überschreitet die Standzeit eines Behälters den Zeitraum von zwei Wochen, wird für jede weitere angefangene Woche ein Entgelt in Höhe von 1,13 Euro erhoben (+0,10 Euro, +9,92%).

Behälter von 7 Kubikmeter bis 34 Kubikmeter Füllraum kosten in Zone I 117,88 Euro (+10,52 Euro, +9,8%), in Zone II 168,40 Euro (+15,02 Euro, +9,8%) und in Zone III 252,59 Euro (+22,53 Euro, +9,8%).

Überschreitet die Standzeit eines Behälters den Zeitraum von vier Wochen, wird für jede weitere angefangene Woche ein Entgelt in Höhe von 9,90 Euro (-2,96 Euro, -23,01%) erhoben.


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