Nach Inferno am Rittergut: 36-Jähriger wegen fahrlässiger Brandstiftung angeklagt

Der Angeklagte habe unsachgemäß Schweissarbeiten durchgeführt, ohne die entsprechende Qualifikation zu besitzen. Aus dem dadurch verursachten Schwelbrand entstand schließlich ein Großfeuer.

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Rauchschwaden dringen aus dem schwer beschädigten Dachstuhl.
Rauchschwaden dringen aus dem schwer beschädigten Dachstuhl. | Foto: aktuell24

Lucklum. Nach dem Feuer im ehemaligen Forsthaus des Rittergutes Lucklum während der Umbauarbeiten zu einer Kita wurde jetzt ein 36-jähriger polnischer Staatsbürger wegen fahrlässiger Brandstiftung angeklagt. Dies berichtet die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegenüber regionalHeute.de. Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, das die durch den Angeklagten unsachgemäß durchgeführten Schweißarbeiten das Feuer verursacht haben.


Der 36-Jährige sei von verantwortlichen Bauausführenden damit beauftragt worden, im Erdgeschoss Schweißarbeiten zur Verlegung von sogenannten Bitumenbahnen durchzuführen. Der Beschuldigte habe diese Arbeiten sodann in einem später als Putzmittelraum vorgesehenen Zimmer allein mittels Schweißbrenner ausgeführt, obwohl er keinerlei Ausbildung oder erforderliche Schweißscheine besessen habe. In der Folge habe er die Bitumen-Schweißbahnen vorschriftswidrig unmittelbar auf einen Holzbalken des Gebäudes aufgeschweißt.



Durch die enorme Hitze des Schweißbrenners breitete sich so zunächst ein Glimmbrand im Holzbalken aus, der erst einige Stunden später in einen offenen Flammenbrand übergegangen sei. Über den Fußbalken des Fachwerkes habe sich das Feuer gegen Mitternacht des Tattages trichterförmig über die Wandkonstruktion in die Obergeschosse ausgebreitet, wo schließlich Treppen, Deckenbalken und Teile des gesamten Dachstuhls von den Flammen erfasst und zerstört worden seien. "Durch das von dem Angeschuldigten verursachte Großfeuer sei schließlich hoher Sachschaden in Höhe von geschätzt 1,4 Millionen Euro entstanden – Folgen, die der Angeschuldigte hätte erkennen und vermeiden können", schlussfolgert der erste Staatsanwalt Hans Christian Wolters und erklärt, dass Ermittlungen gegen andere Personen eingestellt wurden.


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