Wirtschaftsförderung besucht Waldgaststätte „Willecke’s Lust“


Frank Willecke (links) empfängt Wirtschaftsförderin Ina Anja Hallmann (rechts) in seiner Gaststätte „Willecke’s Lust“. Foto: Landkreis Wolfenbüttel
Frank Willecke (links) empfängt Wirtschaftsförderin Ina Anja Hallmann (rechts) in seiner Gaststätte „Willecke’s Lust“. Foto: Landkreis Wolfenbüttel | Foto: Landkreis Wolfenbüttel

Wolfenbüttel. Frank Willecke, Geschäftsführer von Willecke‘s Lust in Hornburg, hat Wirtschaftsförderin Ina Anja Hallmann vergangene Woche in seiner Gaststätte empfangen. Im Erstgespräch gab die Wirtschaftsförderin einen Einblick in Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten von Bund und Land für eventuell anstehende Investitionen des Traditionsbetriebes.


Bereits in fünfter Generation betreibt das Ehepaar Willecke das Familienunternehmen „Willecke´s Lust“ in Hornburg, berichtet der Landkreis Wolfenbüttel in einer Pressemitteilung. Frank und Sarah Willecke führen ihre Ausflugsgaststätte seit 2013 und verwöhnen ihre Gäste mit kulinarischen Köstlichkeiten aus der Region. Familie Willecke kümmert sich seit 2016 zusätzlich um die Grundversorgung von ortsansässigen Kindergärten und Schulen.

Hallmann stellte dem Ehepaar Willecke eine Auswahl von Finanzierungsmöglichkeiten vor. So sei der „MikroSTARTer Niedersachsen“ sehr beliebt für kleinere Investitionen zwischen 5.000 und 25.000 Euro, da er keine bankübliche Besicherung erfordert. Dieser kann allerdings nur in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Dasselbe gilt für den „Gründerkredit Niedersachsen“, welcher allerdings einen weitaus höheren Kapitalbedarf von bis zu 500.000 Euro decken kann. Dieser ist über die Hausbank zu beantragen.

„Unternehmerkredit“ für Bestandsunternehmen


Bestandsunternehmen, die bereits fünf Jahre am Markt sind, können auf den sogenannten „Unternehmerkredit“ zurückgreifen. Kreditbeträge von bis zu maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben sind dabei für Investitionen und Betriebsmittel möglich und müssen ebenso über die Hausbank beantragt werden. Die Kredite werden zu günstigen und risikogerechten Zinssätzen und Konditionen vergeben.

Weiterhin haben Unternehmen aus dem Landkreis Wolfenbüttel in manchen Fällen die Möglichkeit über die „Einzelbetriebliche Investitionsförderung“ einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent auf ihre Investition zu erhalten. Diese muss dabei mindestens 50.000 Euro betragen und mit einer Erhöhung der Arbeitsplätze einhergehen. Allerdings sind nicht alle Branchen förderfähig.

„Das hatte ich bisher gar nicht im Blick“, erzählte Frank Willecke. „Die möglichen Förderkredite werde ich aber von nun an in meine Investitionsüberlegungen mit einbeziehen.“

Service der Wirtschaftsförderung nutzen


Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Wolfenbüttel gibt Unternehmen und Existenzgründungsinteressierten eine erste Orientierungsberatung im Förderdschungel und arbeitet in der weiteren Beratung eng mit NBank und KfW zusammen.


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