Mann verprügelte Chefarzt: Jetzt soll er ins Gefängnis

Nach dem brutalen Übergriff auf einen Braunschweiger Arzt hat das Gericht nun ein Urteil gefällt. Dies ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Kai Baltzer

Braunschweig. Im August vergangenen Jahres kam es zu einem Zwischenfall im Klinikum Holwedestraße. Ein leitender Arzt wurde durch einen Mann brutal zusammengeschlagen. Nun erging das Urteil, der 42-Jährige wurde zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt - ohne Bewährung. Dies teilte das Amtsgericht auf Anfrage von regionalHeute.de mit.



Der 42-jährige Vater war zusammen mit seinem zu behandelnden Sohn (12) in der Notaufnahme. Zuvor war der Sohn mit seinem Fahrrad gestürzt und hatte sich leicht verletzt.

Nach Angaben von Mitarbeitern des Klinikums empfand der Vater die Wartezeit seines Sohnes als zu lang und habe sich darüber beschweren wollen. Lautstark habe er sich in das Sekretariat der entsprechenden Klinikabteilung begeben und das dortige Personal beschimpft.

Der leitende Arzt sei daraufhin dazugekommen und habe den 42-Jährigen gebeten, leiser zu sein und das Büro zu verlassen. Widerwillig habe dieser zunächst das Büro verlassen.

Situation eskalierte


Kurz danach habe der Mann den leitenden Arzt dann plötzlich von hinten angegriffen. Daraufhin sei der 52-jährige Arzt zu Boden gestürzt. Der Angreifer habe dann mit Schlägen und Tritten weiter auf den am Boden liegenden Mediziner eingewirkt.

Mehrere Mitarbeiter des Klinikums kamen dem Arzt zu Hilfe. Nur gemeinsam habe man es geschafft, den Angreifer von weiteren Attacken abzuhalten.

Durch mehrere hinzugerufene Funkstreifenbesatzungen wurde der aggressive 42-Jährige dann am Boden fixiert, wo ihm Handschellen angelegt wurden. Der 52-jährige Arzt wurde durch den Angriff verletzt und musste medizinisch versorgt werden.

"Keine Besserung zu erwarten"


Dieser Tage kam es zum Prozess. Die Richterin war von der Schuld des Angeklagten überzeugt und sprach eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung aus.

Strafmildern habe sich nur ausgewirkt, dass der Beschuldigte die Tat einräumte. Außerdem habe der Mann vor der Tat THC konsumiert.

Eine Notwehrsituation, wie von der Verteidigung angegeben, konnte die Richterin nicht nachvollziehen. Selbst wenn, dann wäre das Ausmaß der Reaktion nicht gerechtfertigt gewesen.

Wegen seines renitenten Verhaltens habe der Angeklagte zwischenzeitlich des Saals verwiesen werden müssen. Er habe sich zudem herabwürdigend und verhöhnend gegenüber des Opfers gezeigt. Eine positive Sozialprognose sei ebenfalls nicht ersichtlich.

Die Verteidigung sei in Berufung gegangen, somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Dies wird nun von einem übergeordneten Gericht überprüft.


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