Stadt erinnert: Hundeanmeldung nicht vergessen

Die Pflichten zur Anmeldung, Registrierung und Haltung von Hunden ergeben sich aus der Hundesteuersatzung der Stadt Wolfenbüttel und dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Wolfenbüttel. Die Stadt Wolfenbüttel weist auch in diesem Jahr wieder Hundehalter auf die Anmeldepflicht hin. Jeder, der sich einen Hund anschafft oder mit ihm nach Wolfenbüttel zieht, muss diesen innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Wolfenbüttel anmelden. Hundehalter, die diese steuerliche Verpflichtung bisher vergessen haben, werden gebeten, die Anmeldung umgehend vorzunehmen, um eine Bußgeldfestsetzung zu vermeiden.



Die Pflichten zur Anmeldung, Registrierung und Haltung von Hunden ergeben sich aus der Hundesteuersatzung der Stadt Wolfenbüttel und dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden.

Ordnungsdienst führt Kontrollen durch


Das Formular zur Anmeldung bei der Stadt Wolfenbüttel steht auf der Internetseite der Stadt Wolfenbüttel unter www.wolfenbuettel.de/hund zur Verfügung. Die Anmeldung beim Zentralen Hunderegister kann online unter www.hunderegister-nds.de erfolgen. Diese ist zusätzlich erforderlich und ersetzt nicht die Anmeldung bei der Stadt.

Der Stadtordnungsdienst kontrolliert im Rahmen seiner Tätigkeit regelmäßig die ordnungsgemäße Anmeldung von Hunden in Wolfenbüttel und wird diese in der nächsten Zeit noch zielgerichteter überprüfen. Um eine möglichst reibungslose Kontrolle durchzuführen, werden Hundehalter gebeten, die ausgegebene Hundesteuermarke bei sich zu führen und sich ausweisen zu können. Die Stadt Wolfenbüttel verweist zudem auf die aktuelle Brut- und Setzzeit und die damit verbundene allgemeine Leinenpflicht in den entsprechenden Bereichen.


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